Letzte Aktualisierung: 2026-06-10
Ordnung für den Aufenthalt und die Besichtigung der Kirche des Heiligsten Herzens Jesu in Żary – der Żaryer Pfarrkirche
§ 1. Regeln für den Aufenthalt und die Besichtigung der Pfarrkirche
- Jede Person, die die Pfarrkirche besichtigt oder besucht, ist verpflichtet, die in dieser Ordnung festgelegten Sicherheitsregeln sowie die Anweisungen des Personals zu befolgen.
- Die Kirche kann, außer während der Heiligen Messen, Andachten, kulturellen Veranstaltungen oder Veranstaltungen im Zusammenhang mit dem Gottesdienst, zu den im zuvor auf der Website der Pfarrei veröffentlichten Zeiten besucht werden. In dieser Zeit dürfen sich Besucherinnen und Besucher in den Kirchenschiffen bewegen. Eintritts-Spendenkarten sind hierfür nicht erforderlich.
- Führungen finden an den festgelegten Tagen und zu den festgelegten Uhrzeiten gemäß dem auf der Website der Pfarrei veröffentlichten Zeitplan statt. Für Führungen sind Eintritts-Spendenkarten erforderlich.
- Es besteht die Möglichkeit, gegen Gebühr an einer Führung teilzunehmen. Die Gebühren werden im monatlichen Zeitplan angegeben; bei Führungen in einer Fremdsprache werden sie telefonisch individuell vereinbart.
Die Besichtigung kann umfassen:
- Einzelbesucherinnen und Einzelbesucher — an festgelegten Tagen und zu einer festgelegten Uhrzeit;
- Gruppen — vorzugsweise nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem Führer;
- individuelle Extremführungen;
- erweiterte Routen, die die Pfarrkirche und mehrere weitere Kirchen umfassen, gemäß dem auf der Website der Pfarrei veröffentlichten Zeitplan oder nach Vereinbarung mit dem Führer;
- Führungen in deutscher, englischer und italienischer Sprache, vorzugsweise nach vorheriger Terminvereinbarung.
- Im Gebäude der Pfarrkirche ist es verboten:
- andere Bereiche zu betreten als diejenigen, die für Besucherinnen und Besucher bestimmt sind;
- Abfälle wegzuwerfen oder die Kirche zu verschmutzen;
- Ausstattungselemente des Innenraums sowie Ausstellungsstücke zu berühren;
- zu essen oder zu trinken;
- alkoholische Getränke oder berauschende Mittel mitzubringen oder zu konsumieren;
- Tabakwaren oder elektronische Zigaretten zu rauchen;
- zu rennen oder auf den Fußböden zu rutschen;
- sich laut zu verhalten, die Ruhe anderer Besucherinnen und Besucher zu stören oder gefährliche Situationen zu schaffen;
- großes Gepäck in die Pfarrkirche mitzubringen;
- Fahrräder, Roller oder ähnliche Fortbewegungsmittel in die Pfarrkirche mitzubringen;
- Gegenstände jeglicher Art zu werfen;
- Schusswaffen, Sprengstoffe oder andere gesundheits- und lebensgefährliche Gegenstände in die Pfarrkirche mitzubringen;
- Tiere mitzubringen, mit Ausnahme von Blindenführhunden für blinde oder sehbehinderte Personen sowie Assistenzhunden für Menschen mit Behinderung;
- Ausstattungselemente oder andere Ausstellungsstücke eigenmächtig zu versetzen;
- Ausstattungselemente der Pfarrkirche zu beschädigen;
- Handels-, Werbe- oder politische Agitationstätigkeiten auszuüben;
- Elemente der Sicherheitssysteme zu fotografieren oder zu filmen.
- Während des Aufenthalts in der Pfarrkirche ist ein der Würde des Ortes entsprechendes Verhalten mit gebührender Ernsthaftigkeit und Respekt einzuhalten. Besucherinnen und Besucher sind verpflichtet, Kleidung zu tragen, die dem sakralen Charakter des Ortes angemessen ist.
- Beim Bewegen in der Pfarrkirche sollen Besucherinnen und Besucher besonders auf hervorstehende Elemente, scharfe Kanten, Glaselemente sowie Stellen achten, die eine Gefahr durch Einklemmen, Quetschen, Schnittverletzungen oder andere Gesundheitsschäden darstellen können.
- In die Pfarrkirche werden nicht eingelassen:
- Personen, die gefährliche Gegenstände oder Materialien mitbringen;
- Personen, die unter dem Einfluss von Alkohol, berauschenden Mitteln oder psychoaktiven Substanzen stehen;
- Personen, deren Kleidung der Würde des Ortes nicht entspricht.
- Über die Gefährlichkeit von Gegenständen, die in die Pfarrkirche mitgebracht werden, entscheidet jeweils das Personal des Besucherdienstes. Ein Mitarbeiter kann das Mitbringen eines Gegenstandes in die Pfarrkirche untersagen, wenn er ihn als gefährlich ansieht oder wenn er ein Hindernis oder eine Beeinträchtigung für andere Besucherinnen und Besucher darstellen kann.
- Kinder unter 13 Jahren dürfen sich in der Pfarrkirche ausschließlich unter Aufsicht einer erwachsenen Person aufhalten.
- Eltern und Erziehungsberechtigte haften für Schäden, die von den unter ihrer Obhut stehenden Kindern verursacht werden.
- Schulgruppen dürfen sich in der Pfarrkirche ausschließlich unter Aufsicht einer Lehrkraft oder einer Betreuungsperson aufhalten.
- Die Lehrkraft oder Betreuungsperson einer Schulgruppe ist für Disziplin und Sicherheit der ihr anvertrauten Personen verantwortlich. Bei individuellen Besuchen sind Eltern oder Erziehungsberechtigte für Disziplin und Sicherheit der Kinder verantwortlich, die mit ihnen in die Kirche gekommen sind.
- Die Pfarrei behält sich das Recht vor, den Zugang zu bestimmten Teilen des Gebäudes für Besucherinnen und Besucher auszuschließen. Informationen über einen eingeschränkten Zugang werden den Besucherinnen und Besuchern so bekannt gegeben, dass sie sich vor dem Erwerb einer Eintritts-Spendenkarte damit vertraut machen können. Der Ausschluss eines Teils des Gebäudes von der Besichtigung begründet keinen Anspruch auf vollständige oder teilweise Rückerstattung der Gebühr für die erworbene Eintritts-Spendenkarte.
- Die Pfarrei behält sich das Recht vor, während der Führungen Fotos anzufertigen. Wenn eine Person dies nicht wünscht, sollte sie den Führer vor Beginn der Führung darüber informieren.
- Die Pfarrei behält sich das Recht vor, Fotos und Filme zur öffentlichen und kommerziellen Nutzung zur Verfügung zu stellen.
§ 2. Schutz personenbezogener Daten
Gemäß Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung vom 27. April 2016:
- Verantwortlicher für die personenbezogenen Daten ist die Pfarrei des Heiligsten Herzens Jesu in Żary, plac Kardynała Stefana Wyszyńskiego 4, 68-200 Żary, Polen.
- Personenbezogene Daten, die im Formular für die Extremführung enthalten sind, werden zum Zweck der Ermöglichung der Nutzung des Objekts, d. h. der Pfarrkirche in Żary, auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO verarbeitet.
- Personenbezogene Daten werden für den Zeitraum gespeichert, der sich aus den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften ergibt.
- Nutzerinnen und Nutzer haben das Recht, vom Verantwortlichen Zugang zu ihren personenbezogenen Daten zu verlangen, ebenso deren Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß DSGVO.
- Nutzerinnen und Nutzer haben das Recht, Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde einzulegen.
- Die Angabe personenbezogener Daten ist freiwillig; die Verweigerung des Ausfüllens des Formulars für die Extremführung führt jedoch zur Ablehnung der Leistungserbringung.
§ 3. Schlussbestimmungen
- Der Erwerb einer Eintritts-Spendenkarte für die Pfarrkirche gilt als Annahme dieser Ordnung.
- Die Ordnung ist auf der Website sowie im Pfarrbüro verfügbar.
- Die Nichteinhaltung dieser Ordnung durch Besucherinnen und Besucher ist ein Grund, die betreffende Person des Geländes der Pfarrkirche zu verweisen. Einer Person, die wegen Nichteinhaltung der Ordnung des Geländes verwiesen wurde, steht keine Rückerstattung der entstandenen Kosten zu.
- Die Pfarrkirche in Żary behält sich das Recht vor, diese Ordnung zu ändern.
§ 4. Pflichten des Führers
- Zu den Pflichten des Führers gehört:
- die Vorbereitung der Besucherinnen und Besucher vor dem Betreten der Kirche, einschließlich der Erläuterung der Verhaltensregeln im Innenraum;
- die Bewegung ausschließlich auf den ausgewiesenen Routen;
- das Eingreifen, zum Beispiel durch Ermahnung und in extremen Fällen durch Benachrichtigung der Polizei, wenn unangemessenes Verhalten der geführten Personen oder Gruppen festgestellt wird, insbesondere wenn sie die Verbote nicht beachten.
- Der Führer hat das Recht, der gesamten Gruppe oder einzelnen Mitgliedern der Gruppe den Eintritt zu verweigern, wenn sie unangemessen gekleidet sind, insbesondere Personen:
- deren Kleidung Elemente enthält, die andere Personen aufgrund von Bekenntnis, Religion, Hautfarbe, Nationalität, ethnischer Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung, Alter, Behinderung oder politischer Überzeugung beleidigen;
- deren Verhalten andere Personen aufgrund von Bekenntnis, Religion, Hautfarbe, Nationalität, ethnischer Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung, Alter, Behinderung oder politischer Überzeugung beleidigt.
- Der Führer ist verpflichtet, so schnell wie möglich über eine Änderung der Uhrzeit oder des Termins der Führung aufgrund von Umständen zu informieren, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen.
Anlage Nr. 1. Extremführung
- Die Extremführung findet ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung mit dem Führer statt.
- An der Extremführung dürfen nur volljährige Besucherinnen und Besucher teilnehmen, in Gruppen von bis zu 4 Personen. Eine Teilnahme in größeren Gruppen ist nicht möglich.
- Die Gebühr für die Extremführung ist vor Beginn der Route in bar zu entrichten.
- Im Preis enthalten sind ein Einweg-Overall zum Schutz der Kleidung vor Verschmutzung, Handschuhe sowie die Ausleihe einer Taschenlampe.
- Bequeme Kleidung und geeignetes Schuhwerk mit flacher Sohle sind erforderlich. Der Führer hat das Recht, den Beginn der Führung zu verweigern, wenn er das Schuhwerk, zum Beispiel Flip-Flops oder hohe Absätze, als ungeeignet und sicherheitsgefährdend ansieht.
- Vor Beginn der Führung ist die Besucherin oder der Besucher verpflichtet, eine entsprechende Erklärung über das volle Bewusstsein der übernommenen Route zu unterzeichnen.
- Während der Führung sind Live-Übertragungen sowie das Fotografieren oder Filmen an anderen Orten als den vom Führer angegebenen Stellen verboten.
- Bei Verstoß gegen die Ordnung durch Besucherinnen und Besucher kann der Führer die Führung jederzeit abbrechen, ohne die entrichtete Gebühr zurückzuerstatten.
- Die Teilnahme an der Führung ist ausschließlich nüchternen Personen gestattet, die nicht unter dem Einfluss irgendwelcher berauschender Mittel stehen.
- Bei der Extremführung gelten alle Regeln, die in der Ordnung für den Aufenthalt und die Besichtigung der Kirche des Heiligsten Herzens Jesu in Żary – der Żaryer Pfarrkirche enthalten sind.
Anlage Nr. 2. Führung durch mehrere Kirchen
- Eine Führung durch mehrere Kirchen findet ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung mit dem Führer oder gemäß dem Zeitplan statt.
- Bei einer Führung durch mehrere Kirchen gelten alle Regeln, die in der Ordnung für den Aufenthalt und die Besichtigung der Kirche des Heiligsten Herzens Jesu in Żary – der Żaryer Pfarrkirche enthalten sind.
